KI Regelwerk

Stefan Köhler

Compliance-Berater, KI Regelwerk

Zur Person

Dreizehn Jahre mit Compliance-Themen: zehn davon als Datenschutzkoordinator in einem Industrieverband, seit 2023 selbständig mit Schwerpunkt EU AI Act. In der Verbandszeit habe ich beobachtet, wie neue Verordnungen in Unternehmen ankommen, die gleichzeitig Lieferkettendruck und Personalwechsel bewältigen. Selten geordnet, fast nie so wie im offiziellen Leitfaden beschrieben. Das hat geprägt, wie ich heute Schulungsempfehlungen formuliere: konkret und ohne Erwartungen, die die Praxis ohnehin nicht erfüllt.

Seit 2023 begleite ich mittelständische Unternehmen bei der Vorbereitung auf den EU AI Act. Sechzehn Mandate bisher, von Maschinenbau über Logistik bis SaaS. Kurt Dallmann, IT-Leiter bei einem Maschinenbauer in der Rhein-Main-Region, war einer der ersten. Er wollte wissen, ob seine Qualitätskontroll-Software unter Anhang III fällt. Sie fiel nicht darunter, aber die Antwort darauf zu erarbeiten kostete drei Wochen und zwei Gespräche mit der Rechtsabteilung. Marta Hofbauer, Compliance-Beauftragte bei einem SaaS-Startup in Frankfurt, brauchte Unterstützung bei der Risikoklassifizierung und einem internen Schulungskonzept für das Entwicklungsteam. Beide wiesen auf dasselbe hin: zwischen Verordnungstext und operativem Schulungskonzept liegt mehr Übersetzungsarbeit als auf den ersten Blick erkennbar.

Ich lese die Verordnungstexte selbst, auch die englische Fassung, weil die deutschen Übersetzungen gelegentlich Nuancen verlieren. An meinem Arbeitsplatz in einem Coworking-Space im Frankfurter Ostend ist der zweite Monitor hochkant gedreht und ausschließlich für EUR-Lex- und BfDI-Dokumente reserviert. Die ausgedruckte KI-Verordnung liegt mit farbigen Klebemarkierungen nach Thema auf dem Schreibtisch, auf Deutsch und Englisch. "Reasonable assurance of AI literacy" und "angemessene KI-Kompetenz" klingen ähnlich, bis man beginnt, Kursinhalte daran zu messen.

Meine Arbeit liegt zwischen Verordnungstext und operativem Schulungsplan. Für rechtliche Fragen verweise ich auf Johanna Ertl, eine Frankfurter Datenschutzanwältin, mit der ich gelegentlich Webinar-Formate teile. Reinhard Wulff, ein ehemaliger Kollege aus dem Verband, arbeitet heute bei einem Normierungsgremium und schickt mir regelmäßig Standardentwürfe kommentarlos per E-Mail. Ludwig Sachse, der auf Auditorenseite tätig ist, gibt mir hin und wieder Hinweise, was Prüfer in der Praxis tatsächlich als Nachweis akzeptieren. Das Schulungskonzept erarbeite ich, der Rest liegt bei den Fachleuten für ihr jeweiliges Gebiet.

Das Blog entstand als Nebenprodukt dieser Arbeit: Compliance-Verantwortliche stellen dieselben Fragen immer wieder, und einmal aufschreiben ist effizienter als dreimal pro Woche erklären. Gelegentlich halte ich Online-Webinare, wenn sich zwanzig oder mehr Anmeldungen finden. Sonst berate ich 1:1. Kontakt über die Kontaktseite.

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