
Ein 50-Euro-Onlinekurs mit dem Titel „KI-Führerschein Pro" verspricht denselben Compliance-Schutz wie eine mehrtägige Inhouse-Schulung mit Beteiligung des Betriebsrats – nur dass bei einer echten Prüfung am Ende nur eine der beiden Varianten Bestand hat. Genau an diesem Punkt hängen gerade viele Betriebe in der Lebensmittelindustrie fest, wenn sie eine passende KI-Act-Schulung für ihre Produktion suchen. Die zusätzliche Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO trifft dort auf eine Branche, die mit Kompetenznachweisen aus Hygiene-Audits längst vertraut ist – und bringt trotzdem viele Qualitätsmanager und Geschäftsführer ins Grübeln, wie sich Compliance im Mittelstand ohne doppelten Aufwand organisieren lässt.
Die Lebensmittelindustrie ertrinkt bereits in Dokumentationspflichten nach IFS Food und HACCP-Konzepten, bevor überhaupt ein KI-System ins Spiel kommt. Meine Aufgabe als Berater besteht darin, die neue KI-Kompetenz-Pflicht so zu übersetzen, dass sie als Ergänzung zum bestehenden Qualitätsmanagement ankommt, nicht als Fremdkörper obendrauf. Was Art. 4 KI-VO im Detail unter ausreichender Kompetenz versteht, habe ich an anderer Stelle ausführlich durchdekliniert – hier geht es um etwas anderes: um die Auswahl der richtigen Schulung für eine Branche mit sehr eigenen Risiken.
KI-Kompetenz in der Lebensmittelindustrie: Warum Standardkurse an der Linie scheitern
Kurse unter dem Label „KI-Führerschein Pro" und ähnliche Angebote drehen sich zu einem Großteil um Prompt Engineering für Chatbots oder das Erzeugen von KI-Bildern. Für eine Schichtleitung in der Abfüllung oder einen Produktionsleiter, der die optische Qualitätskontrolle überwacht, ist das ohne Bezug zur eigenen Anlage schlicht nutzlos. Sortieranlagen, die Fremdkörper erkennen, oder die vorausschauende Wartung von Backstraßen brauchen andere Erklärungen – etwa, wie sich eine Verzerrung im Sensorsystem bemerkbar macht, wenn dunklere Krusten plötzlich fälschlich als verbrannt aussortiert werden. Ob eine solche Anlage überhaupt unter die Hochrisiko-Kategorien in Anhang III fällt, ist eine Einzelfallprüfung, die ich andernorts ausführlicher behandle als hier.
Am Anfang bin ich selbst in eine ähnliche Falle getappt und habe lange Präsentationen mit dem vollständigen Verordnungstext gebaut, Folie für Folie – bis mir ein Schichtleiter unumwunden sagte, dass aus seinem Team niemand je bis zur letzten Folie durchgehalten hat. Seitdem beginne ich jede Schulung mit einem konkreten Fall aus der eigenen Produktion und lasse den Gesetzestext erst danach folgen.
Art. 4 KI-VO trifft auf IFS Food 8
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ausreichende KI-Kompetenz beim eigenen Personal sicherzustellen. Die deutsche Fassung spricht von „KI-Kompetenz", wo das englische Original „AI literacy" meint – ein Unterschied, bei dem die Übersetzung mehr Nuancen verliert, als die meisten erwarten. Wie stark sich das in der Praxis auswirkt, habe ich in einem separaten Vergleich beider Sprachfassungen für den technischen Bereich aufgedröselt.
Die aktuelle Version 8 des IFS-Food-Standards verlangt dokumentierte Nachweise über die Kompetenz des Personals für alle sicherheitsrelevanten Prozesse. Sobald eine KI über die Aussortierung von Produkten mitentscheidet, muss die Schulung nach dem AI Act mit diesen Anforderungen harmonisiert werden. Wie genau ein solcher Nachweis formal aussehen muss, damit er auch bei einer Behördenprüfung standhält, ist wieder ein eigenes Thema für sich – bei einem Mandanten habe ich erlebt, wie ein Auditor genau diese Verknüpfung zwischen technischer Neuerung und Mitarbeiterschulung kritisch hinterfragt hat, und danach war klar, dass ein reines Teilnahmezertifikat dafür nicht reicht.
Wer in der Produktion wirklich eine Hochrisiko-Schulung braucht
Mittelständische Lebensmittelhersteller entwickeln selten eigene KI-Modelle, sie kaufen Sortier- oder Kühlsysteme fertig ein. Damit sind sie im Sinne der Verordnung Betreiber, nicht Anbieter – ein Unterschied, den ich in einem eigenen Beitrag zur Betreiberrolle im Mittelstand vertieft habe. Wie sich diese Pflicht bei Zulieferern in der Lieferkette noch einmal verschiebt, etwa wenn ein Maschinenbauer die komplette Sortieranlage liefert, ist wieder ein Thema für die Zulieferbetriebe selbst.
Kurt Dallmann, IT-Leiter eines mittelständischen Maschinenbauers in der Rhein-Main-Region, hat mir das aus einer anderen Branche vor Augen geführt: Sein bisheriger Schulungsplan behandelte nur, was ein Sprachmodell überhaupt ist, aber nicht, wann sein Team manuell in eine KI-gesteuerte Temperaturregelung eingreifen muss. Die Rückfrage dazu erreichte mich – wie so oft bei ihm – erst nach 22 Uhr per E-Mail. In der Lebensmittelproduktion ist die Lücke genauso greifbar: Ein Zertifikat über KI-Grundlagen sagt nichts darüber aus, ob eine Schichtleitung im Ernstfall die Kühlkette manuell übersteuern darf. Wie ein KI-Führerschein für Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Unterweisungspflichten aussehen sollte, um genau diese Lücke zu schließen, habe ich in einem früheren Beitrag beschrieben.
Bei einem Austausch in den Räumen der IHK Frankfurt am Main am Börsenplatz kam genau diese Frage von mehreren Betrieben gleichzeitig auf den Tisch, und keiner der anwesenden Qualitätsmanager konnte sie aus dem Stand beantworten.
So erkennen Sie die richtige KI-Act-Schulung für Ihren Betrieb
Ob sich ein Kurs auf den finalen Verordnungstext bezieht oder auf einen längst veralteten Entwurf, merkt man oft erst im Detail. Ein ehemaliger Kollege, der inzwischen in einem Normungsgremium an technischen Sicherheitsstandards mitarbeitet, schickt mir gelegentlich Entwürfe ohne ein einziges Begleitwort zu – Reinhard erwartet dann auch keine Rückmeldung, aber allein am Versionsstand solcher Papiere sehe ich, wie schnell sich Details verschieben, auf die ein guter Kursanbieter reagieren müsste.
Branchenbezug ist der erste Filter: Zeigt der Kurs Beispiele aus der Sortierung oder Qualitätssicherung, oder bleibt es bei generischen Bürobeispielen? Der zweite Filter sind Rollenprofile, denn eine Schichtleitung braucht andere Inhalte als jemand im Qualitätsmanagement oder in der Logistik, und ein Einheitsprogramm für alle Abteilungen wird am Ende teurer als mehrere kurze, gezielte Module. Was das Ganze pro Kopf am Ende kostet, hängt stark von Gruppengröße und gewähltem Format ab, und diese Rechnung würde hier zu weit führen; ob E-Learning oder ein Präsenzworkshop die bessere Wahl ist, kommt ohnehin auf die Schichtstruktur des jeweiligen Betriebs an. Ob man das Ganze intern mit eigenen Leuten stemmt oder extern einkauft, ist wieder eine andere Abwägung, die anderswo eine eigene Rechnung verdient.
Prüfungsrelevanz ist der dritte und aus meiner Sicht wichtigste Filter, weil ein Zertifikat, das nur die Teilnahme bestätigt, bei einem IFS-Audit kaum Bestand hat. In einem Webinar in der fünften Woche nach dem Start eines Programms erklärte plötzlich ein Teilnehmer einem Kollegen selbst, warum die firmeneigene Sortieranlage nach Anhang III als hochriskant einzustufen ist, ohne dass ich als Moderator eingreifen musste – das ist der Moment, an dem eine Schulung wirklich trägt, statt nur ein Häkchen auf einer Liste zu setzen. An Standorten, an denen Kamerasysteme nicht nur Produkte, sondern auch Mitarbeiter im Sichtfeld erfassen, kommt zusätzlich eine datenschutzrechtliche Prüfung ins Spiel, die über die reine KI-Kompetenz hinausgeht. Für Vertrieb und Marketing gelten ohnehin nochmal andere Transparenzpflichten, die in der Produktion selbst keine Rolle spielen.
Wo mich die Verordnung selbst als Berater regelmäßig ins Straucheln bringt, ist die Abgrenzung der Betreiberpflichten bei kombinierten Systemen, die sowohl Sortierung als auch vorausschauende Wartung übernehmen – dazu widersprechen sich selbst Fachkommentare bis heute. Der Betriebsrat sollte bei der Auswahl von Anfang an am Tisch sitzen, weil Mitbestimmungsrechte bei der Einführung solcher Systeme greifen, und ein Programm, das diesen Schritt überspringt, kostet später mehr Zeit als die Schulung selbst gedauert hätte. Für die Geschäftsführung persönlich hängt an einer sauberen Dokumentation der Schulung mehr, als vielen bewusst ist, weil sich Haftungsfragen bei einem Vorfall genau daran festmachen – auch das ist ein eigenes Thema, das eine gründlichere Betrachtung verdient als einen Nebensatz hier. Eine ausführliche Gegenüberstellung, welche zertifizierten KI-Schulungen für KMU wirklich vor Prüfungen schützen, habe ich andernorts zusammengestellt; hier zähle ich nur auf, was speziell für die Lebensmittelbranche zutrifft.
Fazit: Compliance im Mittelstand ist Teamarbeit, keine Checkliste
Der AI Act ist in der Lebensmittelindustrie kein reines IT-Thema, sondern eines der Produktsicherheit und der Haftung. Die Lehre, die aus jedem Mandat übrig bleibt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Eine Schulung wirkt erst, wenn Mitarbeiter Risiken in ihrer eigenen Anlage selbst erkennen, ohne dass jemand danebensteht und es vorsagt – alles andere ist am Ende nur Papier, egal wie glänzend das Zertifikat aussieht.
Verlassen Sie sich nicht auf Hochglanz-Marketing, das schnelle Lösungen verspricht. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Programm zu Ihrem Betrieb passt, stellen Sie dem Anbieter eine einzige Frage: „Wie adressiert dieser Kurs die Betreiberpflichten für industrielle Anwendungen gemäß Anhang III?" Die Antwort zeigt sehr schnell, wie tief das Verständnis für die Realität im Mittelstand wirklich reicht. Besprechen Sie die Ergebnisse einer solchen Schulung und die daraus folgenden Prozessänderungen anschließend immer mit Ihren internen Verantwortlichen oder externen Beratern, bevor die Übergangsfristen im Sommer 2026 greifen.