Kurt Dallmann tippt mit dem Kugelschreiber auf die ausgedruckte deutsche Fassung von Artikel 53 der KI-Verordnung und schüttelt den Kopf. „Wenn ich das so lese, ist unsere vorausschauende Wartung plötzlich ein Hochrisiko-System", sagt er, und für einen Moment ist es im Besprechungsraum des Frankfurter Maschinenbauers sehr still. Als IT-Leiter eines mittelständischen Unternehmens aus der Rhein-Main-Region soll er entscheiden, wie sein Betrieb die internen KI-Systeme vor der Compliance-Schulung der gesamten Belegschaft einordnet — und die deutsche Übersetzung der KI-Verordnung gibt ihm an dieser Stelle keine brauchbare Antwort.
Kurz zur Transparenz, bevor es weitergeht: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links zu Anbietern, deren Programme ich bei Mandanten konkret eingesetzt habe. Bucht jemand über einen dieser Links, bekomme ich eine Provision, ohne dass sich am Preis etwas ändert — verlinkt wird nur, was ich mindestens zwei Mandanten empfohlen habe. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Auditor, sondern übersetze regulatorische Vorgaben in umsetzbare Schulungspläne; sprechen Sie im Zweifel immer mit Ihrer Kanzlei, bevor Sie eine finale rechtliche Einstufung vornehmen.
Compliance-Schulung im Maschinenbau: Ein Auftrag mit 48 Köpfen
Der Auftrag bei diesem Mandanten klingt zunächst simpel: 48 Mitarbeitende aus Forschung und Entwicklung, HR und Vertrieb sollen bis zum Stichtag am 15. April 2026 wissen, wie ihre internen und produktbegleitenden KI-Systeme einzuordnen sind. Zwanzig Personen kommen aus der Entwicklung, acht aus HR, zwanzig aus Vertrieb und Marketing — bei vier Schulungsgruppen zu je vier Stunden kommt schnell ein Gesamtaufwand von rund 200 Stunden zusammen, für einen Betrieb im Maschinenbau, dessen Ingenieure eigentlich an der nächsten Maschinengeneration arbeiten sollten.
Um diesen Aufwand zu senken, hatte das Unternehmen vor unserer Zusammenarbeit bereits eigenständig eLearning-Module eines großen Anbieters eingekauft — Standardware, gedacht für Versicherungen, Banken und Dienstleister gleichermaßen. Die Mitarbeitenden aus der Entwicklung klickten sich durch Fallbeispiele über Chatbots im Kundenservice und Kreditscoring, während ihre eigentliche Frage — was das für die firmeneigene Wartungssoftware für Druckgussmaschinen bedeutet — unbeantwortet blieb. Die Beteiligung brach merklich ein, und die Personalabteilung bat mich, mit einer branchenspezifischen Perspektive draufzuschauen. Genereller Content ohne Bezug zur eigenen Werkbank funktioniert im Maschinenbau nicht — das war die erste Lektion, lange bevor wir überhaupt bei der Sprachfrage ankamen.
Deutsche KI-Verordnung gegen englischen Originaltext
Meine erste Präsentation baute komplett auf dem offiziellen deutschen Gesetzestext auf, was in der ersten Stunde für Verwirrung sorgte. Wir verstrickten uns in der deutschen Formulierung „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck" — die Ingenieure fragten, ob ihre hochspezialisierte Wartungs-KI für Druckgussmaschinen darunter falle, weil sie sich theoretisch auch auf andere Maschinentypen anpassen ließe.
Alle Sprachfassungen der KI-Verordnung sind rechtlich gleichrangig — trotzdem entsteht der Text zuerst auf Englisch, und jede Übersetzung verliert dabei zwangsläufig etwas an technischer Schärfe. Reinhard Wulff, ein früherer Kollege aus meiner Verbandszeit, mittlerweile bei einem Normungsgremium für technische Sicherheitsstandards, hat mir das schon vor Jahren geraten: Er liest Regulierungstexte grundsätzlich nur im englischen Original, weil deutsche Fassungen bei technischen Randfällen zu oft danebenliegen. Als wir uns neulich auf einen Kaffee in der Kleinmarkthalle trafen, bestätigte er das noch einmal an einem ganz anderen Verordnungstext — das Muster wiederholt sich offenbar branchenübergreifend.
In meinem Büro im Frankfurter Ostend liegt deshalb die KI-Verordnung ausgedruckt in beiden Sprachen nebeneinander, mit farbigen Klebemarkierungen nach Themenblock, und ein zweiter Bildschirm steht hochkant ausschließlich für EUR-Lex- und Aufsichtsdokumente bereit. Nach zu langem Scrollen durch die PDF-Fassung der Verordnung verschwimmen einem irgendwann die Absätze vor Augen, egal wie konzentriert man liest — genau deshalb vergleiche ich Formulierungen lieber Satz für Satz, statt mich auf die Erinnerung an die deutsche Fassung zu verlassen. Seit mittlerweile 13 Jahren an der Schnittstelle von Datenschutz- und KI-Regulierung ist mir diese Zweisprachigkeit zur festen Gewohnheit geworden.
Wie die englische Fassung die Klassifizierung rettete
Ein Blick ins englische Original machte den Unterschied sofort sichtbar: Die Wartungssoftware war kein „General-Purpose AI Model", sondern ein spezifisches KI-System, klar abgegrenzt von der Definition in Art. 3 Abs. 63. Da sie weder kritische Infrastruktur betraf noch in eine der Kategorien aus Anhang III fiel, ließ sie sich als begrenztes Risiko gemäß Art. 52 einordnen — die genaue Methode hinter dieser Einordnung ist ein eigenes Thema für sich und würde hier zu weit führen. Kurt Dallmann lehnte sich hörbar erleichtert zurück und legte den Kugelschreiber aus der Hand.
Damit war der Weg frei für den eigentlichen Kern der Schulung: die notwendige Künstliche Intelligenz Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, statt monatelanger Hochrisiko-Dokumentation. Dallmann liest sonst jedes Papier zweimal, bevor er es im Haus weiterreicht — diesmal genügte ihm ein einziger Durchgang durch die englische Fassung von Artikel 4, um mir die Kernanforderung so präzise zurückzuspiegeln, dass ich kaum etwas hinzuzufügen hatte. Was genau ein Unternehmen an AI Literacy Anforderungen für Mitarbeiter im Mittelstand nach Artikel 4 erfüllen muss, hängt stark von der Rolle der einzelnen Mitarbeitenden ab und würde den Rahmen hier sprengen.
Wenn die Risikoklasse falsch bewertet wird
Bei einem anderen Mandanten aus der Logistikbranche lief es andersherum. Ein externer Berater hatte eine Sortiersoftware vorschnell als Hochrisiko-System eingestuft, gestützt auf eine Checkliste, die eigentlich für ganz andere Anwendungsfälle gedacht war. Wochen an Vorbereitung für eine Art.-11-Dokumentation flossen in ein System, das bei genauerem Blick in den englischen Verordnungstext klar außerhalb von Anhang III lag. Die Lektion aus diesem Fall: Eine Checkliste aus einer anderen Branche ungeprüft zu übernehmen, kostet am Ende mehr Zeit, als sie einspart.
Lückenhafte Dokumentation als teures Nachspiel
Ein dritter Fall betraf ein Unternehmen aus dem Versicherungsbereich, das seine Trainingsnachweise erst im Nachhinein zusammenstellen wollte, kurz bevor eine Aufsichtsbehörde nachfragte. Es fehlten Teilnehmerlisten für eine der Schulungsgruppen, die Inhalte der Module ließen sich nicht mehr eindeutig einem Stichtag zuordnen, und niemand konnte mehr sagen, welche Version der Schulungsunterlagen tatsächlich verwendet wurde. Am Ende musste ein Teil der Schulung wiederholt werden, nur um die Lücke sauber zu schließen. Dokumentation, die man erst rückwirkend zusammensucht, ist im Zweifel keine Dokumentation — die laufende Pflege solcher Nachweise ist ein eigenes Kapitel, das ich hier bewusst nicht vertiefe.
Ohne Nachweis nach Artikel 4 zählt die Schulung nicht
Der vierte Fall ist der häufigste: ein Maschinenbauer aus dem Umland hatte alle Mitarbeitenden durch ein KI-Kompetenz-Programm geschickt, aber keine Teilnahmebestätigungen oder Abschlusskontrollen aufbewahrt. Als ein Kunde im Rahmen einer Lieferantenprüfung einen Nachweis über die Schulung nach Art. 4 KI-VO anforderte, gab es außer der mündlichen Zusage der Geschäftsführung nichts Schriftliches vorzuweisen — ein Muster, das mit wachsenden Pflichten entlang der Lieferkette für Zulieferer im Maschinenbau eher zunehmen dürfte. Seitdem gehört zu jedem Schulungsplan, den ich aufsetze, ein Zertifikat oder zumindest eine dokumentierte Erfolgskontrolle pro Teilnehmer — sonst hat die beste Schulung im Ernstfall keinen Beweiswert.
Extern zukaufen oder intern aufbauen: die Kompetenzfrage im Maschinenbau
Für die breite Belegschaft, die nicht in die Feinheiten des Gesetzestexts einsteigen muss, lohnt sich meist eine pragmatische Lösung statt teurer Präsenzseminare. Der KI-Führerschein deckt die Grundanforderungen an die KI-Kompetenz ab, ohne Mitarbeitende mit juristischen Nuancen zu belasten, die sie im Alltag an der Spritzgussmaschine ohnehin nicht brauchen. Ob ein Unternehmen dabei eher auf ein Online-Format oder einen Präsenz-Workshop setzt, hängt von der Größe der Belegschaft und dem internen IT-Reifegrad ab — eine Entscheidung, die ein eigenes Abwägen verdient und die ich hier nur anreiße.
Konzerne mit eigener Rechtsabteilung bauen KI-Kompetenz oft eher intern auf als ein Mittelständler, der weder Kapazität noch Fallzahl für eine eigene Compliance-Stelle hat — dort lohnt sich der Zukauf externer Expertise in der Regel eher. Wer einen Anbieter auswählt, sollte nicht nur auf den Preis pro Kopf schauen: Tages-Workshops großer Kanzleien, die für einen mittleren vierstelligen Betrag pro Gruppe Paragrafen zitieren, ohne zu erklären, wie ein Ingenieur sie auf ein konkretes Python-Skript anwendet, lassen Teilnehmende oft mit mehr Fragen zurück, als sie mitgebracht haben. Ebenso wichtig ist, ob das Programm zwischen der Rolle als Anbieter und als Betreiber eines KI-Systems unterscheidet, denn die Pflichten unterscheiden sich hier erheblich. Bei mitbestimmten Betrieben gehört der Betriebsrat frühzeitig an den Tisch, sobald es um die Auswahl einer verpflichtenden Schulung geht — das erspart später viel Reibung.
Wer die Kosten pro Mitarbeiter überschlägt, sollte auch die Zeit einrechnen, die Führungskräfte für die Haftungsfragen rund um die Geschäftsführung investieren müssen, denn diese Verantwortung lässt sich nicht vollständig outsourcen. Für Vertrieb und Marketing kommen zusätzlich Transparenzpflichten gegenüber Kunden hinzu, sobald KI-generierte Inhalte im Spiel sind, und wo ein Datenschutzbeauftragter im Haus sitzt, überschneiden sich die Anforderungen zusätzlich mit dem Datenschutzrecht. Durch die Kombination aus Vorab-Qualifizierung per Online-Modul und einem verkürzten Präsenztermin ließ sich die Präsenzzeit bei diesem Mandanten von vier auf zwei Stunden pro Gruppe reduzieren, was bei 48 Mitarbeitenden knapp 100 Stunden einsparte — Zeit, die stattdessen in die kritischen Fragen floss: Welche Daten fließen in das Modell, werden sie zum Training von Drittanbieter-Modellen genutzt, und wer haftet bei einer Fehlentscheidung der KI?
Oft unterschätzt ist der zeitliche Rahmen: Compliance ist kein einmaliges Projekt mit einem einzigen Stichtag. Ein Blick auf die wichtigen EU AI Act Fristen für Unternehmen zeigt, dass nach der ersten Klassifizierungsrunde die laufende Überwachung der Systeme in den Fokus rückt, und dafür braucht es dieselbe sprachliche Sorgfalt wie am Anfang.
Fazit: Wann Sie zur englischen Fassung greifen sollten
Greifen Sie zur englischen Originalfassung, sobald ein deutscher Fachbegriff mehrdeutig wirkt oder es um die Klassifizierung eines konkreten technischen Systems geht — dort zahlt sich die zusätzliche Lesezeit fast immer aus. Für die tägliche Kommunikation mit der Belegschaft, für interne Schulungsunterlagen und für alle, die kein technisches Englisch gewohnt sind, bleibt die deutsche Fassung dagegen der richtige Ausgangspunkt, ergänzt um gezielte Rückgriffe auf das Original bei strittigen Stellen.
Der zweite Baustein ist der KI-Führerschein für die breite Masse: solide genug, um die Anforderungen an die KI-Kompetenz nachweisbar zu erfüllen, und günstig genug, um nicht das gesamte Schulungsbudget zu verschlingen. Das gibt Ihnen die Freiheit, die teure Zeit Ihrer Experten für die wirklich strittigen Fälle zu reservieren — genau dort, wo eine Zeile englischer Gesetzestext den Unterschied zwischen Wochen unnötiger Dokumentation und einer sauberen, schnellen Einordnung ausmacht.