KI Regelwerk

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Die meisten Fragen zur KI-Verordnung beantworte ich auf dieser Seite. Was mich trotzdem per E-Mail erreicht, sind Situationen, die zu spezifisch sind, um sie allgemein zu beantworten: ein IT-Leiter, der nicht sicher ist, ob das interne Analyse-Tool seines Unternehmens unter Anhang III der KI-VO fällt; eine Geschäftsführung, die einen Schulungsanbieter bewertet und eine zweite Meinung möchte, bevor größere Summen ausgegeben werden.

E-Mail: stefan@kiregelwerk.com

Ich antworte in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Für eine erste Einschätzung ohne langen Vorlauf schreibe ich knapp und direkt. Wer eine strukturierte Beratung sucht, dem schlage ich ein erstes Gespräch vor.

Hinweis: E-Mail-Antworten sind keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Für Entscheidungen mit rechtlichen Konsequenzen ziehen Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht hinzu.