KI Regelwerk

KI Schulung für interne Multiplikatoren oder externe Kurse im Vergleich

2026.07.21
KI-Schulung Vergleich: interne Multiplikatoren versus externe Kurse für KI-Kompetenz und EU-AI-Act Compliance im Mittelstand

Drei interne „AI Champions" neben einem einzigen externen Basiskurs – so sieht in der Praxis das Modell aus, das bei den meisten meiner Mandanten am Ende übrig bleibt. Die Zahl selbst ist austauschbar, zwei oder vier funktionieren genauso – entscheidend ist das Prinzip dahinter, auf das ich später zurückkomme. Die Frage lautet nämlich selten „interne Multiplikatoren oder externe Kurse", sondern: Welches Modell deckt die gesetzliche KI-Kompetenz nach Artikel 4 tatsächlich ab, ohne dass am Ende eine Lücke übrig bleibt, die bei einer Prüfung auffliegt. Für Compliance-Schulung in mittelständischen IT-Abteilungen ist das der Kern der Entscheidung.

In 13 Jahren zwischen Datenschutz-Koordination und KI-Compliance-Beratung habe ich diese Entscheidung selten sauber vorbereitet gesehen.

Kurze Offenlegung vorab: Einige Links in diesem Beitrag führen zu Kursanbietern, deren Programme ich für Mandanten bereits geprüft habe. Bucht jemand darüber, erhalte ich eine Provision – am Preis ändert sich für Sie nichts. Verlinkt ist ausschließlich, was ich in der Praxis mindestens zwei Unternehmen konkret empfohlen habe, etwa der KI-Führerschein.

Offenlegung: Diese Seite enthält Partnerlinks. Kaufen Sie darüber ein, erhalte ich eine kleine Provision – Ihr Preis bleibt unverändert.

Zwei Modelle, eine gesetzliche Pflicht

Die Verordnung selbst verlangt in Artikel 4 nur, dass Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Wie genau Sie das nachweisen, bleibt offen. Genau diese Unschärfe macht die Wahl zwischen Eigenbau und Fremdbezug so schwierig, und ich gebe zu: An dieser Stelle verwirrt die Verordnung auch erfahrene Berater, weil „ausreichend" nirgends beziffert wird. Wie sich ein KI-System dabei als Hochrisiko-Anwendung nach Anhang III einordnen lässt, ist ein eigenes, ziemlich technisches Thema für sich – für die Schulungsentscheidung reicht die Feststellung, dass diese Einordnung stehen muss, bevor Sie den Kursumfang festlegen, nicht danach.

Vor Kurzem saß mir bei einem Kaffee in der Kleinmarkthalle ein Geschäftsführer aus Stuttgart gegenüber, der ein Hochrisiko-System längst produktiv in Vorstandssitzungen einsetzte – ohne dass ihm jemals jemand die Grundlagen der KI-Kompetenz vermittelt hätte und ohne eine einzige dokumentierte Schulungsstunde. Dieses Bild habe ich seither vor Augen, wenn ein Mandant fragt, ob die Schulungspflicht wirklich so ernst zu nehmen ist.

Checkliste für KI-Kompetenz und Compliance-Schulung neben dem Text der EU-AI-Act Verordnung für den Mittelstand

Was interne Multiplikatoren wirklich leisten müssen

Kurt Dallmann, IT-Leiter eines mittelständischen Maschinenbauers in der Rhein-Main-Region, hatte diese Erfahrung bereits hinter sich, als wir uns kennenlernten. Sein Team hatte zuvor ein Schulungspaket eines der großen, generischen eLearning-Anbieter eingekauft – technisch solide, mit Modulen zu Prompt Engineering und API-Anbindung, aber ohne ein einziges Beispiel aus Fertigung oder Maschinenbau. Als ich die Inhalte gegen Artikel 4 prüfte, fehlten die rechtlichen Haftungsfragen komplett, und die Mitarbeiter konnten hinterher zwar einen Chatbot bedienen, aber keine einzige Risikoklasse benennen. Genau das ist die Multiplikatoren-Falle: Technisches Wissen wächst schnell, das Verständnis für Bias, Diskriminierungsrisiken und die korrekte Einordnung bleibt dabei auf der Strecke. Eine Rückfrage von Kurt kam entsprechend noch spätabends per E-Mail – ob ein externer Kurs das hätte auffangen können. Die Antwort war ja.

In Fällen wie diesem ist ein Blick auf den KI-Führerschein für den Mittelstand oft der schnellere Weg, die Lücke zu schließen, statt das interne Modul nachträglich zu reparieren. Wer Personal als Betreiber eines KI-Systems im Sinne der Verordnung einsetzt, muss sicherstellen, dass genau dieses Verständnis vorhanden ist – technische Kompetenz allein reicht dafür nicht.

Warum externe Kurse die rechtssichere Basis liefern

Externe Standardkurse haben einen einfachen Vorteil: Ihre Ersteller passen die Curricula laufend an neue Leitlinien des AI Office an, was ein interner Multiplikator neben dem Tagesgeschäft kaum leisten kann. Ein ehemaliger Kollege aus der Verbandszeit, mittlerweile in einem Normungsgremium aktiv, schickt mir solche Entwürfe zu technischen Sicherheitsnormen regelmäßig kommentarlos per Mail – Reinhard Wulff erwartet darauf nie eine Antwort, aber die Berichte zeigen oft Monate im Voraus, wohin sich die Anforderungen noch entwickeln, lange bevor das in Schulungsunterlagen ankommt. Ob ein Kurs dabei als eLearning-Modul oder als Präsenz-Workshop aufgebaut ist, entscheidet weniger über die Qualität als die Frage, wie zuverlässig die Inhalte aktuell gehalten werden – ein ausführlicher Formatvergleich würde hier zu weit führen. Wichtiger ist eine nüchterne Prüfung des Anbieters selbst: Deckt das Curriculum Hochrisiko-Systeme, Anhang III und den Umgang mit GPAI-Modellen tatsächlich ab, oder wurden nur die Schlagworte übernommen? Weil viele Ersteller solcher Kurse die Verordnung im englischen Original lesen statt der oft ungenauen deutschen Übersetzung, sind die Inhalte in der Regel präziser als improvisierte interne Zusammenfassungen. Wer die Grundsatzfrage, ob man Compliance-Wissen intern aufbaut oder extern einkauft, umfassender stellt, findet dazu an anderer Stelle eine ausführlichere Abwägung; für die Schulungspflicht selbst reicht die Kurzfassung: Ein gut gewählter Kurs bildet das Fundament, alles andere baut darauf auf. Details dazu auch in meinem Beitrag über zertifizierte KI Schulungen für KMU.

Wie Sie das hybride Modell richtig aufteilen

Bei einem Logistikunternehmen, das ich vor Kurzem begleitet habe, sind wir zu einem hybriden Modell gekommen: Die gesamte Belegschaft durchläuft einen externen Basiskurs für die gesetzliche KI-Kompetenz, drei interne „AI Champions" vertiefen anschließend die Prozessseite. Diese Champions kümmern sich um die Integration ins Tagesgeschäft, nicht um die Interpretation von Gesetzestext – dafür bleibt der externe Kurs zuständig. Wie viel Zeit dafür realistisch bleibt, hängt von den gesetzlichen Fristen für den jeweiligen Einsatzfall ab, und die sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich eng gesteckt. Die Kosten pro Kopf unterscheiden sich zwischen beiden Modellen spürbar, das ist aber ein eigenes Rechenexempel, das hier zu weit führen würde.

Wer als Zulieferer in der Maschinenbau- oder Fertigungskette arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, welche Pflichten der eigene Auftraggeber die Kette entlang weiterreicht – das betrifft nicht nur das Endprodukt, sondern auch die Schulungsnachweise selbst. Dokumentiert werden muss die Schulung in jedem Fall lückenlos, unabhängig davon, ob sie intern oder extern stattfindet, und genau daran scheitern in der Praxis erstaunlich viele Unternehmen, die zwar schulen, aber keinen prüfbaren Nachweis führen. Beziehen Sie außerdem einen vorhandenen Betriebsrat frühzeitig in die Anbieterauswahl ein – Mitbestimmungsrechte bei Schulungsinhalten werden gerne übersehen, bis eine Einigungsstelle droht. Vertrieb und Marketing brauchen dabei oft eine eigene Schwerpunktsetzung, weil für sie die Transparenzpflichten gegenüber Kunden im Vordergrund stehen und weniger die technische Funktionsweise der Systeme. Und wo im Haus bereits Datenschutzbeauftragte tätig sind, überschneidet sich deren Schulungsbedarf ohnehin mit den KI-Themen, was sich bei der Anbieterwahl gleich mit abdecken lässt. Es lohnt sich daher, vorab zu prüfen, ob ein KI-Führerschein bei den gesetzlichen Pflichten ausreichend unterstützt, bevor Sie zusätzliche Einzelbausteine einkaufen.

Fazit: Die Entscheidungsregel für Geschäftsführung und IT

Am Ende trägt die Geschäftsführung die Haftung für eine unzureichende Schulung, nicht die interne IT allein – das gilt unabhängig davon, wie das Schulungsmodell im Detail aussieht. Nutzen Sie externe Kurse wie den KI-Führerschein, um das rechtliche Fundament zu legen, und lassen Sie interne Multiplikatoren erst danach das übernehmen, was sie am besten können: die Technologie in die täglichen Arbeitsabläufe zu integrieren. Als Faustregel reicht ein Basiskurs allein, sobald ausschließlich Systeme niedrigerer Risikostufen im Einsatz sind; sobald ein einziges Hochrisiko-System nach Anhang III dazukommt, brauchen Sie zusätzlich vertiefte, dokumentierte interne Schulung – alles andere ist im Zweifel eine Lücke, die erst bei einer Prüfung auffällt. Sprechen Sie im Zweifel zusätzlich mit Ihrer Rechtsabteilung oder einem spezialisierten Berater, um den Schulungsplan final absegnen zu lassen.

Wichtig: Diese Webseite dient ausschließlich der Information und Unterhaltung. Ich bin kein Arzt, Finanzberater oder Anwalt. Holen Sie sich professionellen Rat, bevor Sie Entscheidungen zu Gesundheit oder Finanzen treffen.