Der Geschäftsführer eines Frankfurter Versicherungsmaklerbüros liest mir am Telefon aus einer Werbe-Mail vor, die gerade in seinem Postfach gelandet ist, 'Rechtssichere KI-Act-Schulung in 60 Minuten, Zertifikat für Ihr gesamtes Team'. Mitten im Vorlesen bricht er ab: "Muss ich meine Vermittler wirklich für einen ganzen Tag aus dem Kundengeschäft ziehen, oder reicht mir so ein Onlinekurs für die halbe Belegschaft?" Als Berater für KI-Act-Schulung im Mittelstand höre ich diese Frage von Versicherungsmaklern inzwischen fast wöchentlich — und die Antwort liegt selten an einem der beiden Enden.
Zwei Wege haben sich in meiner Praxis als die eigentlichen Alternativen herauskristallisiert, nicht die vielen Marketing-Varianten dazwischen: der generische 'KI-Führerschein', den ein Anbieter branchenübergreifend verkauft, und die branchenspezifische Schulung, die auf die realen Anwendungsfälle in der Versicherungsvermittlung eingeht — Risikobewertung, Schadenregulierung, automatisiertes Underwriting. Wer als Versicherungsmakler zwischen diesen beiden Optionen wählt, trifft eine Entscheidung mit Konsequenzen im IT-Recht, die über reine Compliance-Kosmetik hinausgeht, denn Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern ausdrücklich ein Mindestmaß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal — keine Empfehlung, sondern eine Pflicht mit Bezug zur AI Literacy. Nach dreizehn Jahren an der Schnittstelle von Datenschutz und Technologie-Compliance kenne ich inzwischen beide Kurstypen aus zahlreichen Mandaten, und der Unterschied zeigt sich fast immer an denselben Stellen.
Compliance für Versicherungsmakler: Zwei Wege zur KI-Act-Schulung
Der 'KI-Führerschein Versicherung Kompakt' eines der größeren Online-Anbieter, den ich mir kürzlich für einen Mandanten angesehen habe, bringt in überschaubarer Zeit bei, wie man mit einem Chatbot eine Kundenmail formuliert — und stellt am Ende ein Zertifikat mit dem Aufdruck 'KI-Act-konform' aus, das mit der eigentlichen Verordnung wenig zu tun hat. Für die AI Literacy nach Artikel 4 KI-VO reicht das nicht, weil dort nicht Prompt-Geschicklichkeit gefragt ist, sondern das Bewusstsein für Risiken. Wo genau die einzelnen Systeme eines Maklerbüros in die Risikoklassen der Verordnung fallen, ist ein eigenes, ziemlich detailliertes Thema für sich — für die Kursauswahl reicht an dieser Stelle die Feststellung, dass ein Kurs, der Anhang III mit keinem Wort erwähnt, an der Zielgruppe vorbeigeht.
Selbst unter Beratern besteht keine einheitliche Meinung darüber, wo genau bei automatisierten Vorprüfungen die Grenze zwischen begrenztem Risiko und Hochrisiko verläuft — auch mir leuchtet das nicht in jedem Einzelfall sofort ein, und seriöse Kollegen geben das offen zu. Ein Kurs, der so tut, als sei diese Grenze immer glasklar, verkauft Ihnen falsche Sicherheit.
Was der branchenspezifische Kurs abdecken muss
Ein guter Kurs für Versicherungsmakler nimmt die realen Anwendungsfälle als Ausgangspunkt — Scoring bei der Risikoprüfung, automatisierte Vorprüfung von Schadensmeldungen, Tarifierung auf Basis von KI-Modellen. Die meisten Maklerbüros sind dabei rechtlich sogenannte 'Deployer', keine 'Provider' — welche Pflichten sich aus dieser Rolle im Detail ergeben, ist Stoff für einen eigenen Beitrag, aber ein Kurs, der diesen Unterschied nicht einmal erwähnt, hat die Zielgruppe verfehlt. Andere Branchen brauchen dabei eine ganz andere Tiefe — bei Maschinenbauern etwa lohnt ein Blick in den Vergleich zu AI Act Fortbildungen für Ingenieure, um zu sehen, wie technisch ein Kurs dort werden muss, während Versicherungsmakler eher regulatorische als technische Tiefe brauchen.
Genauso gehört die Kundenseite in eine gute Schulung: Wird ein Antrag automatisiert abgelehnt, greifen Transparenzpflichten gegenüber dem Kunden, die eine eigene didaktische Einheit verdienen — hier nur als Randnotiz, weil andere Beiträge das ausführlicher behandeln. Größere Maklerbüros mit Betriebsrat sollten zudem bedenken, dass die Auswahl der Schulung selbst mitbestimmungspflichtig sein kann, was in der Eile der Kursbuchung gerne übersehen wird. Ob und wie Sie diese Schulung anschließend nachweisbar dokumentieren — wer wann mit welchem Ergebnis geschult wurde —, ist wiederum ein eigenes Kapitel, das an anderer Stelle ausführlich behandelt wird. Und weil KI-gestützte Scoring-Systeme fast immer personenbezogene Daten verarbeiten, überschneidet sich die KI-Act-Schulung an mehreren Stellen mit der Arbeit der Datenschutzbeauftragten — meine Kollegin Johanna Ertl, mit der ich gelegentlich gemeinsame Webinare gestalte und die Gesetzesartikel samt Absatznummer aus dem Kopf zitiert, bekommt in solchen Fällen regelmäßig Anrufe von Mandanten, die eigentlich bei mir angefangen haben.
Wenn die Schulung intern bleibt, geht oft etwas schief
Bei einem anderen Mandanten — einem mittelständischen Maklerbüro mit mehreren Standorten — wollte die Geschäftsführung die Schulung zunächst komplett in Eigenregie stemmen. Der Inhaber hatte sich selbst durch die Verordnung gearbeitet, ein paar Folien gebaut und seinem Team an einem Nachmittag erklärt, welches der eingesetzten Tools als Hochrisiko-System gilt und welches nicht. Gut gemeint, aber an einer entscheidenden Stelle falsch: Ein Scoring-Tool zur Vorprüfung von Anträgen wurde als unbedenklich eingestuft, obwohl es nach den Kriterien für automatisierte Bonitäts- und Risikoprüfungen eher in eine höhere Risikoklasse gehört hätte. Die Mitarbeiter haben eine ganze Weile mit dieser falschen Einordnung gearbeitet, bis ein Blick von außen die Lücke aufgedeckt hat.
Diese Geschichte bedeutet nicht, dass interne Kompetenz wertlos ist — im Gegenteil, ohne sie bleibt jede extern eingekaufte Schulung graue Theorie. Ob und wann sich der zusätzliche Griff zu externer Unterstützung überhaupt lohnt, ist eine eigene Abwägung, die ich an anderer Stelle ausführlicher durchrechne; für die Kursauswahl reicht hier die Erkenntnis, dass reine Selbstlektüre der Verordnung ohne Gegenprüfung ein Risiko ist, das man nicht unterschätzen sollte.
Wie gut es laufen kann, wenn diese Gegenprüfung einmal stattgefunden hat, zeigt ein Geschäftsführer eines Maklerbüros aus dem Raum Hanau: Neue Tools ordnet er inzwischen selbstständig der richtigen Risikoklasse zu, noch bevor er mich überhaupt anruft — ich werde höchstens noch zur Bestätigung hinzugezogen, nicht mehr zur eigentlichen Einschätzung.
Wählen Sie den Kurs nach Ihrem realen Einsatzfeld
Für ein kleines Maklerbüro, das ausschließlich Sachversicherungen ohne jede algorithmische Risikoprüfung vermittelt, kann ein schlanker, generischer Grundkurs durchaus ausreichen — die regulatorische Exposition ist gering, und ein aufwendiges Programm wäre hier Ressourcenverschwendung. Sobald aber Scoring, automatisierte Tarifierung oder KI-gestützte Schadenprüfung im Einsatz sind, würde ich immer zur branchenspezifischen Variante raten, selbst wenn sie pro Kopf teurer ausfällt — was das am Ende je Mitarbeiter kostet, hängt stark vom Anbieter ab und ist eine eigene Rechnung wert. Die gestaffelten Umsetzungsfristen der Verordnung geben Ihnen dabei zwar etwas Luft, ändern aber nichts an der Grundsatzfrage, welchen Kurstyp Sie überhaupt brauchen.
Ob Sie diese Inhalte anschließend als eLearning oder als begleiteten Workshop einkaufen, ist wiederum eine andere Entscheidung, die von der Größe Ihres Teams abhängt und die an anderer Stelle eigenständig behandelt wird. Wie diese Abwägung zwischen einem standardisierten Programm und einer maßgeschneiderten Lösung grundsätzlich ausfällt, habe ich in KI-Führerschein oder eigene Plattform für den Mittelstand insgesamt durchgespielt — für Versicherungsmakler gilt im Kern dasselbe Prinzip, nur mit anderem Branchenfokus. Ohne ins Detail zu gehen, sollten Sie aber misstrauisch werden, wenn ein Anbieter kein einziges Referenzprojekt aus der Versicherungsbranche vorweisen kann.
Anders als in industriellen Lieferketten, wo sich Pflichten von Herstellern auf Zulieferer weiterreichen können, bleibt die Verantwortung beim Makler selbst überschaubar konzentriert, weil er in aller Regel direkt gegenüber dem Kunden auftritt. Den Verordnungstext lese ich ohnehin lieber im englischen Original, weil einzelne Begriffe in der deutschen Fassung an Präzision verlieren — für die Kursauswahl reicht es zu wissen, dass ein guter Anbieter mit dem Originaltext arbeitet und nicht nur mit einer Zusammenfassung vom Hörensagen. Und wie weit die persönliche Haftung der Geschäftsführung im Ernstfall wirklich reicht, ist ernst genug, dass ich sie in einem eigenen, ausführlicheren Beitrag behandle, statt sie hier nebenbei abzuhandeln.
Für Ihr eigenes Büro heißt das ganz konkret: Schauen Sie zuerst auf die Tools, die Ihre Vermittler täglich nutzen, und erst danach auf den Kurskatalog — nicht umgekehrt. Ein Zertifikat, das diese Reihenfolge umdreht, kauft Ihnen höchstens ein gutes Gefühl, aber keine Rechtssicherheit.